gnotkg.de bewertung und analyse

Robots.txt Information
Robot Path Permission
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BingBot /
BaiduSpider /
YandexBot /
Meta Tags
Title Gerichts- und Notarkostengesetz -
Description Das Notarkostenrecht nach Informationen zu Notarkosten und zum Gerichts- und Notarkostengesetz -
Keywords N/A
Server Information
WebSite gnotkg favicongnotkg.de
Host IP 81.169.145.95
Location Germany
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bnotk.de 143,205
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gnotkg.de bewertung
Euro1,653
Zuletzt aktualisiert: 2022-09-02 16:58:57

gnotkg.de hat Semrush globalen Rang von 16,290,387. gnotkg.de hat einen geschätzten Wert von € 1,653, basierend auf seinen geschätzten Werbeeinnahmen. gnotkg.de empfängt jeden Tag ungefähr 551 einzelne Besucher. Sein Webserver befindet sich in Germany mit der IP-Adresse 81.169.145.95. Laut SiteAdvisor ist gnotkg.de sicher zu besuchen.

Verkehr & Wertschätzungen
Kauf-/Verkaufswert Euro€1,653
Tägliche Werbeeinnahmen Euro€48,488
Monatlicher Anzeigenumsatz Euro€16,530
Jährliche Werbeeinnahmen Euro€1,102
Tägliche eindeutige Besucher 551
Hinweis: Alle Traffic- und Einnahmenwerte sind Schätzungen.
DNS Records
Host Type TTL Data
gnotkg.de. A 300 IP: 81.169.145.95
gnotkg.de. AAAA 299 IPV6: 2a01:238:20a:202:1095::
gnotkg.de. NS 300 NS Record: docks09.rzone.de.
gnotkg.de. NS 300 NS Record: shades08.rzone.de.
gnotkg.de. MX 300 MX Record: 5 smtpin.rzone.de.
HtmlToTextCheckTime:2022-09-02 16:58:57
Das Notarkostenrecht nach GNotKG AKTUELLES: Notarkosten und Umsatzsteuerwechsel Notarkosten und Geldwäsche - mit der seit 1.8.2021 in Kraft geretenen Reform durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vom 25. Juni 2021 sind die kostenrechtlichen Aspekte wichtiger denn je, da die Einholung eines Transparenzregister-Auszugs nunmehr zwingend ist. Durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften ist das GNotKG nur redaktionell angepasst worden. Der BGH hat die herrschende Auffassung bestätigt, dass die notarielle Fertigung der Gründungsliste eine Vollzugstätigkeit ist, die an das Gründungsprotokoll anknüpft und nicht an die Handelsregisteranmeldung (Beschluss vom 04.06.2019 - BGH Aktenzeichen II ZB 16/18). Der BGH legt Leitlinien zur missbräuchlichen Zusammenfassung von Beurkundungsgegenständen fest: "Für die Zusammenfassung [...] in einem Beurkundungsverfahren fehlt auch bei identischer Zusammensetzung der
HTTP Headers
HTTP/1.1 200 OK
Date: Wed, 22 Dec 2021 14:05:30 GMT
Server: Apache/2.4.51 (Unix)
Last-Modified: Sun, 01 Aug 2021 10:11:26 GMT
ETag: "462d-5c87caced0d53"
Accept-Ranges: bytes
Content-Length: 17965
Content-Type: text/html